Sie sind durch die Beihilfe versichert
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) geschieht in der Regel problemlos.
Sie sind privat versichert
Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.
Die Kostenerstattung erfolgt immer auf der Grundlage des individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrages.
Als Hilfe kann Ihnen die Checkliste dienen:
Checkliste für die Abklärung mit der privaten Krankenversicherung
- Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
- Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
- Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?
- Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung?
Wenn ja, wie viele Stunden jährlich? Andere Begrenzungen?
- Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?
Die frühzeitige Abklärung der o. g. Fragen trägt dazu bei, dass Sie sich vertrauensvoll in die psychotherapeutische Behandlung begeben können.
Auch bei privat versicherte Patientinnen und Patienten wird das Honorar vor Beginn der Behandlung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP 870/ analog) vereinbart.
Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Psychotherapie als Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen, was überaus vielfältige Vorteile mit sich bringt.
Sie haben die Wahlfreiheit bei der Auswahl eines passenden Therapeuten / Therapeutin. Art und Dauer einer Therapie können sie selbst bestimmen: nicht länger als benötigt und so lange wie gewünscht.
Einer der wesentlichsten Beweggründe für eine Selbstzahlung besteht darin, in Zeiten des Mangels an kassengebundenen Therapieplätze, überhaupt innerhalb angemessener Zeit Hilfe zu erhalten. Akuthilfe kann ohne lange Wartezeiten und Umwege direkt geleistet werden.
Ein weiterer wichtiger Grund für eine Selbstzahlung ergibt sich aus der zunehmenden und lebenslangen Speicherung und Vernetzung unserer Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Krankenkassen, Versicherungen und anderen Instanzen, was für viele von uns kaum mehr durchschaubar ist. Mittels Selbstzahlung ist es möglich, sich aus diesen Mechanismen herauszuhalten und eine Psychotherapie so diskret durchführen, dass sie nirgendwo vermerkt ist. Dabei besteht keine Berichtspflicht des Behandlers gegenüber einer Krankenkasse und jegliche Bürokratie in Form von Anträgen, Formularen oder Gutachten entfällt.
Mein Honorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut/innen GOP/analog und beläuft sich auf 170 €.